Der Präsident der Republik Türkei, Seine Exzellenz Recep Tayyip Erdoğan, der Präsident der Französischen Republik, Seine Exzellenz Emmanuel Macron, der Präsident der Russischen Föderation, Seine Exzellenz Wladimir Putin, und die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Ihre Exzellenz Angela Merkel, sind am 27. Oktober 2018 in Istanbul zu einem quadrilateralen Gipfel zu Syrien zusammengekommen.

Die Präsidenten und die Bundeskanzlerin

prüften die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf den Konflikt in Syrien und brachten ihre gemeinsame Sorge hinsichtlich der Risiken und Bedrohungen, die von dem Konflikt für die regionale wie globale Sicherheit und Stabilität ausgehen, zum Ausdruck;

bekräftigten ihr nachdrückliches Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Arabischen Republik Syrien sowie zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen;

unterstrichen ihre feste Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den fortdauernden Konflikt geben kann und dass der Konflikt nur durch Verhandlungen im Rahmen eines politischen Prozesses im Einklang mit Resolution 2254 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gelöst werden kann, und betonten in dieser Hinsicht die Notwendigkeit einer verstärkten Abstimmung zwischen allen internationalen Initiativen, die darauf abzielen, zu einer glaubhaften und tragfähigen Lösung des Konflikts in Syrien beizutragen;

bekräftigten ihre Entschlossenheit, den Terrorismus in Syrien zu bekämpfen, um ISIS/Daesch, die Al-Nusra-Front und alle anderen mit Al-Qaida oder ISIS/Daesch verbundenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und andere terroristische Gruppen, die vom Sicherheitsrat als solche benannt wurden, vollständig auszuschalten;

bekundeten ihre Entschlossenheit, separatistische Pläne, die darauf abzielen, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Syriens sowie die nationale Sicherheit von Nachbarländern zu untergraben, abzulehnen;

begrüßten die von der Republik Türkei und der Russischen Föderation am 17. September 2018 in Sotschi unterzeichnete Vereinbarung über die Stabilisierung der Situation in der Deeskalationszone Idlib (Memorandum on Stabilization of the Situation in the Idlib De-escalation Area);

würdigten die Fortschritte im Hinblick auf den Abzug schwerer Waffen sowie radikaler Gruppen aus der gemäß der Vereinbarung eingerichteten entmilitarisierten Zone;

betonten die Bedeutung einer dauerhaften Waffenruhe und unterstrichen gleichzeitig die Notwendigkeit, den Kampf gegen Terrorismus fortzusetzen, indem, wie in der Vereinbarung vorgesehen, wirksame Maßnahmen vollständig umgesetzt werden und alle maßgeblichen Parteien die Bestimmungen der Vereinbarung einhalten;

bekräftigten, dass sie den Einsatz chemischer Waffen in Syrien auf das Entschiedenste ablehnen, und riefen alle Parteien zur strikten Einhaltung des Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen auf;

erklärten ihre Unterstützung für einen alle Seiten einschließenden, unter syrischer Führung und Eigenverantwortung stehenden politischen Prozess, der von den Vereinten Nationen moderiert wird, und riefen die syrischen Parteien auf, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen;

forderten die Einrichtung und rasche Einberufung, in Anbetracht der Umstände, bis Ende des Jahres, des Verfassungsausschusses in Genf, der die Verfassungsreform realisieren und damit den Weg ebnen würde für freie und faire Wahlen unter Aufsicht der Vereinten Nationen und unter Einhaltung der höchsten Standards in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht, an denen alle wahlberechtigten Syrer – auch die Syrer in der Diaspora – teilnehmen dürfen;

betonten die Bedeutung der Umsetzung vertrauensbildender Maßnahmen, um zur Tragfähigkeit eines politischen Prozesses und einer dauerhaften Waffenruhe beizutragen, und erklärten ihre Unterstützung für die Freilassung von Gefangenen/entführten Personen und die Herausgabe von Leichen sowie die Identifizierung vermisster Personen, die von der zuständigen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten der Vereinten Nationen und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz durchgeführt wird;

unterstrichen die Notwendigkeit, dass humanitären Hilfsorganisationen rascher, sicherer und ungehinderter Zugang in ganz Syrien und die Auslieferung humanitärer Soforthilfe an alle notleidenden Menschen gewährleistet wird, um das Leid der syrischen Bevölkerung zu lindern, und riefen in diesem Zusammenhang die internationale Staatengemeinschaft, insbesondere die Vereinten Nationen und ihre humanitären Hilfsorganisationen auf, ihre Hilfsleistungen für Syrien zu erhöhen;

bekräftigten ihre Solidarität mit den Aufnahmeländern, insbesondere die Türkei, Libanon und Jordanien, und erinnerten daran, dass sie der sicheren und freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen nach Syrien zu Bedingungen im Einklang mit dem Völkerrecht verpflichtet bleiben;

unterstrichen die Notwendigkeit, im ganzen Land Bedingungen für die sichere und freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen an ihre ursprünglichen Wohnorte in Syrien zu schaffen, hoben hervor, dass die Flüchtlinge auf Schutz vor bewaffneten Konflikten, politischer Verfolgung oder willkürlicher Inhaftierungen sowie auf eine humanitäre Infrastruktur angewiesen sind, einschließlich Wasser- und Stromversorgung sowie medizinische und soziale Dienstleistungen, und betonten die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen allen einschlägigen Parteien, einschließlich das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und andere internationale Sonderorganisationen;

bekundeten ihr Bekenntnis, zusammenzuarbeiten, um die Bedingungen für Frieden und Stabilität in Syrien zu schaffen, eine politische Lösung voranzutreiben und den internationalen Konsens in dieser Hinsicht zu stärken.

Die Präsidenten der Französischen Republik und der Russischen Föderation und die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland bekundeten ihre aufrichtige Dankbarkeit gegenüber dem Präsidenten der Republik Türkei, Seine Exzellenz Recep Tayyip Erdoğan, für die Ausrichtung des quadrilateralen Gipfels in Istanbul.