„Die französische Republik ist unteilbar, laizistisch, demokratisch und sozial.“ Diese feierliche Erklärung des ersten Artikels der französischen Verfassung fasst die die vier Pfeiler des republikanischen Geistes in einer Formulierung zusammen.

Eine unteilbare Republik 

Kein Individuum, kein Teil der französischen Bevölkerung darf sich die Ausübung der Souveränität unrechtmäßig zu eigen machen, denn diese gehört den französischen Bürgern in ihrer Gesamtheit. Das Volk übt seine Entscheidungsgewalt durch die Vertreter, die es gewählt hat, oder per Referendum aus. 

Das Prinzip der Einheit und Untrennbarkeit garantiert die Homogenität der Gesetze, der Rechte und der Pflichten auf dem gesamten kontinentalen und überseeischen Staatsgebiet. Außerdem erkennt die Republik nur eine einzige offizielle Landessprache an: Französisch.

 

Eine laizistische Republik 

Der laizistische Charakter der Republik greift an einer Schnittstelle zwischen Glaubensfreiheit und dem Prinzip der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. 

Jeder ist frei zu glauben oder nicht zu glauben, egal welchen Meinungen und Überzeugungen er anhängt, und seine Religion auszuüben, solange dies nicht die öffentliche Ordnung stört. Der Laizismus ist die Garantie für die Wahrung der Rechte eines jeden einzelnen und keine Minderung des Religiösen. 

Er garantiert nicht nur die Freiheit, eine Religion auszuüben, sondern auch die Freiheit von der Religion. Niemand kann zur Einhaltung religiöser Dogmen oder Bestimmungen gezwungen werden. 

Er impliziert die Neutralität des Staates gegenüber allen Religionen, aber keinesfalls ihre Entfernung aus dem öffentlichen Raum. Er beruht auf der Trennung der religiösen Instanzen vom Staat und diese Autonomie bedeutet Dialog.

Der Laizismus ist also einer unserer wichtigsten Werte, der Dreh- und Angelpunkt einer harmonischen Gesellschaft, der Mörtel für den Zusammenhalt eines geeinten Frankreichs. 

 

Eine demokratische Republik

Der demokratische Charakter der Republik impliziert die Wahrung der grundlegenden Freiheiten und die Designierung der verschiedenen Gewalten durch das allgemeine (für alle volljährigen Bürger offene), egalitäre (jeder Bürger verfügt über eine Stimme) und geheime (jeder wählt nach bestem Wissen und Gewissen, ohne äußeren Druck) Wahlrecht. Unabhängig von ihrer persönlichen Geschichte, ihrem Bildungsniveau, ihrem Reichtum oder ihrem Geschlecht haben alle Bürger vor den Augen des Staates denselben Wert.

 

Eine soziale Republik 

Der soziale Charakter der Republik schließlich resultiert aus ihrer Verbundenheit mit dem Prinzip der Gleichheit. 

„Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten“, so sagt es die Menschen- und Bürgerrechtserklärung aus dem Jahr 1789. Damit diese Gleichheit vollumfänglich gewährleistet wird, lebendig und konkret ist, setzt sich der Staat für die Chancengleichheit ein, indem er insbesondere mittellose oder schwache Bürger unterstützt und den sozialen Zusammenhalt in den Bereichen Bildung, Unterbringung, Arbeitsmarkt und Gesundheit fördert.

Geschichte der Präsidentschaft der Republik
Aktualisiert am: 15 Dezember 2022