Diese Seite ist keine Hilfeseite. Sie präsentiert vielmehr die Barrierefreiheit des Internetauftritts des französischen Präsidialamts (elysee.fr) und gibt an, inwieweit dieser nach den geltenden Rechtsvorschriften und Leitlinien barrierefrei zugänglich ist.

Digitale Barrierefreiheit, was ist das ?

Eine Website wird dann als barrierefrei bezeichnet, wenn sie allen Internetnutzern einen problemlosen Zugang zu den bereitgestellten Inhalten ermöglicht, also auch Menschen mit Behinderungen, die spezielle Hard- oder Software verwenden.

Auf einer barrierefreien Website kann man beispielsweise :

  • per Sprachsynthese oder Braille surfen (dies gilt insbesondere für blinde oder sehbehinderte Internetnutzer)
  • die Seitenansicht individuellen Bedürfnissen anpassen (Vergrößerung der Schriftzeichen, Änderung der Farben usw.)
  • ohne Maus, nur mithilfe der Tastatur oder eines Touchscreens surfen

Politik der Barrierefreiheit von elysee.fr

Das französische Präsidialamt ist bemüht, seine Website nach den höchsten Qualitätsstandards zu gestalten. So betreibt es seit mehreren Jahren aktiv die Umsetzung des Allgemeinen Referenzrahmens zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité, RGAA), der französischen Internetcharta für Behörden, der Richtlinien zur Interoperabilität und der Opquast Open Quality Standards. Ebenso wird dem Benutzererlebnis und der Ergonomie große Bedeutung beigemessen.

Um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, werden Barrierefreiheitsanforderungen in allen Phasen der Website-Entwicklung berücksichtigt und sämtliche Beteiligten entsprechend geschult. Zusätzlich werden sie während der Konzeptions- und Entwicklungsphasen von unabhängigen Fachleuten unterstützt, insbesondere beim Audit, bei der Entscheidungsfindung und der Überprüfung von Korrekturen.

Im Zuge dieser Bemühungen wird ein mehrjähriges Konzept der digitalen Barrierefreiheit ausgearbeitet, das in Verbindung mit einem jährlichen Aktionsplan dazu dienen soll, die RGAA-Konformität und die laufende Anpassung der betroffenen digitalen Inhalte und Dienstleistungen sicherzustellen.

Stand : 7 Oktober 2026