Fait partie du dossier : Vertrag von Aachen

Mit den folgenden gemeinsamen Vorhaben, die vom Deutsch-Französischen Ministerrat überprüft werden, werden Frankreich und Deutschland den Startschuss zur Umsetzung des Vertrags von Aachen geben.

 

1. Stärkung der Zusammenarbeit im VN-Sicherheitsrat anlässlich der zweijährigen Mitgliedschaft Deutschlands, unter anderem im Rahmen der „Zwillingspräsidentschaft“ der beiden Vorsitze im Sicherheitsrat (Frankreich im März und Deutschland im April 2019; 2020 entweder Mai/Juni oder Juni/Juli).

2. Schaffung von vier integrierten Deutsch-Französischen Kulturinstituten (Rio, Palermo, Erbil, Bischkek) und räumliche Zusammenlegung von fünf französischen und deutschen Instituten (Cordoba, Atlanta, Glasgow, Minsk, Ramallah).

3. Schaffung einer deutsch-französischen digitalen Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote.

4. Ausbau von Mobilitätsprogrammen, zum Beispiel im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks, insbesondere für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, Praktikanten und Auszubildende, sowie Vorgabe messbarer Ziele.

5. Einrichtung eines gemeinsamen Bürgerfonds zur Förderung gemeinsamer Projekte zivilgesellschaftlicher Akteure, zum Beispiel Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften.

6. Einrichtung eines Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Entwicklung einer gemeinsamen Strategie, um prioritäre Projekte zu ermitteln, Probleme in Grenzregionen aufzuzeigen und Lösungsvorschläge für diese zu unterbreiten.

7. Gemeinsame Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung, im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks; Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität, Energiewende sowie Innovation.

8. Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverbindungen, zum Beispiel Colmar – Freiburg durch den Wiederaufbau der Rheinbrücke in Abhängigkeit der Ergebnisse der laufenden Machbarkeitsstudie, Verbindung zwischen Straßburg und Flughafen Frankfurt sowie Straßburg und der Pfalz, Verbindung zwischen Saarbrücken und Paris.

9. Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden bilateralen hochrangigen Formate zu Energie und Klima, insbesondere zu den jeweiligen nationalen Energie- und Klimaplänen, mit dem Ziel, sich über die mögliche Entwicklung des Energiemixes auszutauschen, die Möglichkeit für ein gemeinsames deutsch-französisches Kapitel in diesen Plänen zu erörtern und Entwicklungsanreize für die Erreichung nationaler Ziele im Hinblick auf die Energiewende auszuloten.

10. Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks („virtuelles Zentrum“) für Künstliche Intelligenz auf Basis der bestehenden Strukturen beider Länder.

11. Zusammenarbeit im Raumfahrtsektor, in drei zentralen Feldern: Förderung einer gemeinsamen Strategie für ein innovativeres Europa im Bereich neue Weltraumwirtschaft; Zusammenarbeit zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Weltraumindustrie, insbesondere durch optimale industrielle Rahmenbedingungen; Konsolidierung des unabhängigen europäischen Zugangs zum Weltraum durch Investitionen in Forschung und Entwicklung, Rationalisierungen in der Industrie und Vorrang für europäische Trägerraketen.

12. Einsatz für ethische Leitlinien für neue Technologien und gemeinsame Werte in den Bereichen Digitalisierung und Digitale Gesellschaft auf internationaler Ebene.

13. Einrichtung einer Sachverständigengruppe im Bereich Soziales, einschließlich der Tarifpartner, zum Thema „Zukunft der Arbeit“.

14. Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen und Finanzmärkte auf EU-Ebene, mit dem Ziel, sich gemeinsam für hohe Regulierungsstandards, auch für den Bereich nachhaltiges Finanzwesen, einzusetzen.

15. Einrichtung eines deutsch-französischen Zukunftswerks als Dialogforum für Transformationsprozesse in unseren Gesellschaften.

Der Vertrag von Aachen

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