Die Aufgabenbereiche der Institutionen der V. Republik werden durch die Verfassung vom 4. Oktober 1958 geregelt.

Die Verfassung wurde mehreren Änderungen unterzogen, beispielsweise hinsichtlich der Wahl des Staatspräsidenten über das allgemeine, direkte Wahlrecht (1962), der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion, des gleichberechtigten Zugangs von Männern und Frauen zu Wahlmandaten und Ämtern, der Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (1999) oder der Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten (2000); zuletzt wurden Änderungen infolge der Verabschiedung der Umweltcharta (2005) vorgenommen.

Der französische Staatspräsident

Der Präsident wird nach dem allgemeinen, direkten Wahlrecht für fünf Jahre gewählt (Einführung der fünfjährigen Amtszeit per Referendum vom 24. September 2000).

Emmanuel Macron wurde am 7. Mai 2017 als achter Präsident der V. Republik gewählt.

Der Staatspräsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Regierungsmitglieder (Artikel 8 der Verfassung).

Er führt den Vorsitz im Ministerrat, erlässt Gesetze und ist Oberbefehlshaber der Armee. Er kann die Nationalversammlung auflösen und im Falle einer schweren Krise außerordentliche Befugnisse ausüben (Artikel 16 der Verfassung).

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Der Verfassungsrat

Der Verfassungsrat ist eine rechtsprechende Einrichtung. Er besteht aus neun Mitgliedern, die Entscheidungen zu hochpolitischen Fragen treffen: die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, insbesondere was den Schutz von Rechten und Freiheiten betrifft, die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit von landesweiten Wahlen (Präsidentschafts-, Parlaments- und Senatswahlen, Referenden) oder die Prüfung, ob die Voraussetzungen für den Einsatz von Artikel 16 der Verfassung – besondere Befugnisse des französischen Staatspräsidenten im Falle schwerer Krisen – erfüllt sind bzw. nach einem Monat weiterhin vorliegen.

Seit Inkrafttreten von Artikel 61-1, eingeführt durch die Verfassungsrevision vom 23. Juli 2008, kann der Verfassungsrat nach Zurückverweisung durch den Staatsrat oder den Kassationshof auch mit der Frage befasst werden, ob eine bestehende Rechtsvorschrift der Verfassung entspricht.

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Premierminister und Regierung

Der Premierminister

Der Premierminister ist gegenüber dem Parlament verantwortlich (Artikel 20 der Verfassung). Der Premierminister leitet die Amtsgeschäfte der Regierung und gewährleistet die Ausführung der Gesetze (Artikel 21 der Verfassung).

Die Regierung und ihre Zusammensetzung

Der französische Staatspräsident ernennt auf Vorschlag des Premierministers die übrigen Mitglieder der Regierung (Artikel 8 der Verfassung).

Unter der Leitung des Premierministers bestimmt und lenkt die Regierung die „Politik der Nation“.

Die Regierung besteht aus dem Premierminister, den Ministern und beigeordneten Ministern, Staatssekretären und u. U. auch Hohen Kommissaren. Der Tätigkeitsbereich, die Befugnisse, Kompetenzen und Aufgaben der Regierungsmitglieder sind keineswegs starr festgelegt, im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA. Sie werden vom Premierminister und Staatspräsidenten frei bestimmt. Damit können sie ein Team ganz nach ihren Vorstellungen gestalten und dabei das herrschende politische Gleichgewicht, aber auch die gewünschten Handlungsschwerpunkte berücksichtigen.

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Das Parlament

Es besteht aus zwei Kammern:

  • Dem Senat, der nach dem allgemeinen, indirekten Wahlrecht gewählt und alle drei Jahre zur Hälfte erneuert wird. Die letzte Wahl fand im September 2020 statt. Er besteht aus 348 Senatoren.
  • Der Nationalversammlung, deren 577 Abgeordnete nach dem allgemeinen, direkten Wahlrecht für fünf Jahre gewählt werden. Die letzte Wahl fand im Juni 2022 statt. Die Nationalversammlung besteht aus 577 Abgeordneten.

Die beiden Versammlungen haben der Regierung gegenüber eine Kontrollfunktion inne und sind für die Ausarbeitung und Verabschiedung der Gesetze zuständig. Bei Uneinigkeit entscheidet die Nationalversammlung.

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Rechtsprechung

Als Hüterin der persönlichen Freiheit (Artikel 66 der Verfassung) wird die rechtsprechende Gewalt in Frankreich grundsätzlich in zwei Bereiche untergliedert: die ordentliche Gerichtsbarkeit – zuständig für Streitfälle zwischen Personen – und die Verwaltungsgerichtsbarkeit – für Streitfälle zwischen Bürgern und Behörden.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst zwei Arten von Rechtsprechungsorganen:

Zivilgerichte:

Gerichte des allgemeinen Rechts (Tribunal de grande instance) oder Fachgerichte (Amts-, Handels-, Sozial- und Arbeitsgericht).

Strafgerichte:

Diese Gerichte urteilen über drei Kategorien von Straftaten:

  • Ordnungswidrigkeiten, für die das Gericht für Ordnungswidrigkeiten (Tribunal de police) zuständig ist
  • Vergehen, die von der Strafkammer (Tribunal correctionnel) verfolgt werden
  • Verbrechen, die in den Kompetenzbereich des Schwurgerichts (Cour d’assises) fallen

Außerdem gibt es eine besondere Gerichtsbarkeit, die sowohl für Zivil- als auch für Strafsachen zuständig ist, das Jugendgericht.

Als oberste Instanz der Gerichtsbarkeit prüft der Kassationshof Rechtsmittel gegen die Urteile von Berufungsgerichten (Cours d’appel).

Der Staatsrat (Conseil d’État) urteilt als oberstes Verwaltungsgericht in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und prüft als juristisches Beratungsorgan der Regierung deren Gesetzentwürfe und bestimmte Verordnungsentwürfe.

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Der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat

Der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat (Conseil économique, social et environnemental, CESE) ist eine beratende Versammlung, die in erster Linie die Teilnahme der Zivilgesellschaft an der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik der Regierung gewährleisten soll.

Als dritte Versammlung der Republik soll der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat den Dialog zwischen Berufsgruppen fördern, zur Bewertung der politischen Maßnahmen beitragen, die in seinen Kompetenzbereich fallen, einen konstruktiven Dialog mit seinen Pendants auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene pflegen und zur Information der Bürger beitragen.

Die 233 Mitglieder des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrats lassen sich in drei Hauptbereiche einteilen: Der erste umfasst die Akteure des Wirtschaftsgeschehens und des sozialen Dialogs; der zweite besteht aus Akteuren des Vereinslebens und des sozialen und territorialen Zusammenhalts. Der dritte Bereich besteht, der Logik des Grenelle-Umweltforums folgend, aus Vertretern von Vereinen und Stiftungen, die sich für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung engagieren. Der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat kann vom Premierminister, vom Präsidenten der Nationalversammlung, vom Senatspräsidenten und, seit dem Organgesetz vom Juni 2010, mittels einer Bürgerpetition angerufen werden.

Sein Sitz befindet sich im Palais d’Iéna in Paris.

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Stand : 14 Dezember 2022