Diese Seite ist keine Hilfeseite. Sie präsentiert vielmehr die Barrierefreiheit des Internetauftritts des französischen Präsidialamts (elysee.fr) und gibt an, inwieweit dieser nach den geltenden Rechtsvorschriften und Leitlinien barrierefrei zugänglich ist.

Digitale Barrierefreiheit, was ist das?

Eine Website wird dann als barrierefrei bezeichnet, wenn sie allen Internetnutzern einen problemlosen Zugang zu den bereitgestellten Inhalten ermöglicht, also auch Menschen mit Behinderungen, die spezielle Hard- oder Software verwenden.

Auf einer barrierefreien Website kann man beispielsweise:

  • per Sprachsynthese oder Braille surfen (dies gilt insbesondere für blinde oder sehbehinderte Internetnutzer)
  • die Seitenansicht individuellen Bedürfnissen anpassen (Vergrößerung der Schriftzeichen, Änderung der Farben usw.)
  • ohne Maus, nur mithilfe der Tastatur oder eines Touchscreens surfen

Politik der Barrierefreiheit von elysee.fr

Das französische Präsidialamt ist bemüht, seine Website nach den höchsten Qualitätsstandards zu gestalten. So betreibt es seit mehreren Jahren aktiv die Umsetzung des Allgemeinen Referenzrahmens zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité, RGAA), der französischen Internetcharta für Behörden, der Richtlinien zur Interoperabilität und der Opquast Open Quality Standards. Ebenso wird dem Benutzererlebnis und der Ergonomie große Bedeutung beigemessen.

Um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, werden Barrierefreiheitsanforderungen in allen Phasen der Website-Entwicklung berücksichtigt und sämtliche Beteiligten entsprechend geschult. Zusätzlich werden sie während der Konzeptions- und Entwicklungsphasen von unabhängigen Fachleuten unterstützt, insbesondere beim Audit, bei der Entscheidungsfindung und der Überprüfung von Korrekturen.

Im Zuge dieser Bemühungen wird ein mehrjähriges Konzept der digitalen Barrierefreiheit ausgearbeitet, das in Verbindung mit einem jährlichen Aktionsplan dazu dienen soll, die RGAA-Konformität und die laufende Anpassung der betroffenen digitalen Inhalte und Dienstleistungen sicherzustellen.

Erklärung zur RGAA-Konformität

8 Dezember 2023

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Das französische Präsidialamt verpflichtet sich, seine Website im Einklang mit Art. 47 des franz. Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zugänglich zu machen.

Zu diesem Zweck wurden ein Konzept der digitalen Barrierefreiheit sowie ein entsprechender Aktionsplan erstellt.

Die vorliegende Erklärung gilt für die Website https://www.elysee.fr/

Status der Konformität

Die Website https://www.elysee.fr/ ist teilweise mit dem RGAA vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Ergebnisse des Konformitätsaudits

Das von der Firma Temesis durchgeführte Audit der Konformität mit RGAA Version 4.1 ergab:

  • 66,18 % der RGAA-Kriterien werden erfüllt.

Dieser Anteil lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

  • 45 erfüllte Erfolgskriterien
  • 23 nicht erfüllte Erfolgskriterien
  • 38 nicht anwendbare Erfolgskriterien

Nicht barrierefreie Inhalte

Nichtkonformität

  • 1.1. Hat jedes informationstragende Bild eine Textalternative?
  • 1.2. Wird jedes dekorative Bild von assistierenden Technologien korrekt ignoriert?
  • 1.3. Ist die für jedes informationstragende Bild bestimmte Textalternative ggf. relevant (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 1.7. Ist die für jedes informationstragende Bild bestimmte detaillierte Deskription ggf. relevant?
  • 2.2. Ist der für jeden Frame bestimmte Frame-Titel ggf. relevant?
  • 3.2. Ist auf jeder Webseite der Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe ausreichend hoch (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 4.1. Verfügt jedes voraufgezeichnete, zeitbasierte Medium, falls erforderlich, über eine textuelle Transkription oder Audiodeskription (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 4.3. Verfügt jedes voraufgezeichnete, synchronisierte, zeitbasierte Medium, falls erforderlich, über synchronisierte Untertitel (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 4.5. Verfügt jedes voraufgezeichnete, zeitbasierte Medium, falls erforderlich, über eine synchronisierte Audiodeskription (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 4.7. Ist jedes zeitbasierte Medium klar identifizierbar (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 6.1. Ist jeder Link selbsterklärend (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 6.2. Besitzt auf jeder Webseite jeder Link mit Ausnahme der Anker eine Bezeichnung?
  • 7.1. Ist jedes Script, falls erforderlich, mit assistierenden Technologien kompatibel?
  • 7.3. Ist jedes Script mit der Tastatur und mit jedem Zeigegerät steuerbar (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 8.2. Ist der erzeugte Quellcode jeder Webseite für den angegebenen Dokumenttyp gültig (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 8.7. Wird auf jeder Webseite jeder Sprachwechsel im Quellcode angegeben (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 8.9. Auf jeder Webseite dürfen Tags nicht nur zu Präsentationszwecken verwendet werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 9.1. Wird auf jeder Webseite die Information durch die angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert?
  • 10.1. Werden auf der Website Stylesheets verwendet, um die Darstellung von Informationen zu vereinheitlichen?
  • 10.11. Können Inhalte auf jeder Webseite dargestellt werden, ohne sowohl vertikales Scrollen für ein Fenster mit einer Höhe von 256px als auch horizontales Scrollen für ein Fenster mit einer Breite von 320px verwenden zu müssen (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 11.10. Wird in jedem Formular die Eingabekontrolle sinnvoll verwendet (von Sonderfällen abgesehen)?
  • 11.13. Kann der Zweck eines Eingabefelds abgeleitet werden, um das automatische Ausfüllen der Felder mit den Daten des Benutzers zu erleichtern?
  • 12.8. Ist auf jeder Webseite die Tabulatorreihenfolge konsistent?

Inhalte, die von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen sind

  • Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden
  • Inhalte von Dritten, die vom jeweiligen Rechtsträger weder finanziert noch entwickelt werden und die auch nicht dessen Kontrolle unterliegen:
    • Videoplattformen: YouTube, Dailymotion, Vimeo
    • Twitter: Komponenten und Benutzeroberfläche
  • Voraufgezeichnete Audio- und Video-Inhalte, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, einschließlich interaktiver Komponenten

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung wurde am 3. Juni 2022 verfasst.

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien 

  • HTML5
  • CSS3 
  • Javascript

Testumgebung

Die Prüfung der Webseiten wurde mit einer Kombination aus folgenden Webbrowsern und Bildschirmlesern durchgeführt:

  • NVDA 2022.1, Firefox 101.0
  • Jaws 2021, Firefox 101.0
  • VoiceOver, Safari 14.1 auf iOS 14.7.1 
  • VoiceOver, Safari 15.1 auf macOS 12.0.1 

Bei der Bewertung wurden folgende Tools verwendet:

  • Color Contrast Analyser
  • Web Developer Toolbar
  • Axe
  • Arc Toolkit

Webseiten, an denen die Konformitätsprüfung vorgenommen wurde

  1. Startseite: https://www.elysee.fr/
  2. Rechtliche Hinweise: https://www.elysee.fr/informations-legales-editoriales
  3. Barrierefreiheit: https://www.elysee.fr/accessibilite
  4. Korrespondenz: https://www.elysee.fr/ecrire-au-president-de-la-republique/
  5. Suche: https://www.elysee.fr/recherche
  6. Suchergebnisse: https://www.elysee.fr/recherche?prod_all_fr%5Bquery%5D=discours
  7. Alle aktuellen Beiträge: https://www.elysee.fr/toutes-les-actualites
  8. Terminkalender: https://www.elysee.fr/agenda#today
  9. Thema: Chancengleichheit https://www.elysee.fr/emmanuel-macron/liberte-fraternite-egalite-des-chances
  10. Artikel: Energiepolitik: Nehmen wir unser Schicksal wieder selbst in die Hand! https://www.elysee.fr/emmanuel-macron/2022/02/10/reprendre-en-main-notre-destin-energetique
  11. Biographie von Emmanuel Macron: https://www.elysee.fr/emmanuel-macron
  12. Besichtigung und Geschichte des Élysée-Palasts: https://www.elysee.fr/la-presidence/visite-palais-de-l-elysee-et-son-histoire
  13. Die französischen Präsidenten: https://www.elysee.fr/la-presidence/les-presidents-de-la-republique
  14. Newsletter: https://www.elysee.fr/lettre-information

Feedback und Kontaktinformationen

Falls Inhalte oder Dienstleistungen für Sie nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie sich an die Administratoren der Website wenden, um eine barrierefreie Alternative oder andere Formate für die betroffenen Inhalte anzufordern.

  • Bitte nutzen Sie dafür das Formular Korrespondenz
  • Das französische Präsidialamt ist unter folgender Adresse erreichbar:

Présidence de la République
Direction de la communication
55 rue du Faubourg-Saint-Honoré
75008 Paris

Rechtsmittel

Für den Fall, dass Sie die Administratoren der Website von einer mangelhaften Barrierefreiheit informiert haben, die Sie daran hindert, auf Inhalte oder Dienstleistungen der Website zuzugreifen, jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben,

  • wenden Sie sich bitte an den Ombudsmann (https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/)
  • wenden Sie sich an den stellvertretenden Ombudsmann Ihrer Region (https://www.defenseurdesdroits.fr/saisir/delegues)
  • kontaktieren Sie den Ombudsmann auf dem Postweg (portofrei, unfrankiert):
    Défenseur des droits
    Libre réponse 71120 
    75342 Paris CEDEX 07
    Frankreich

Anspruch auf Nachteilsausgleich

Kraft Art. 11 des Gesetzes vom Februar 2005 haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile, unabhängig von der Art und dem Ursprung der Behinderung, ihrem Alter bzw. ihrer Lebensweise.

Aus diesem Grund ist jeder Rechtsträger verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die von Menschen mit Behinderungen angeforderten Informationen bzw. Funktionen zeitnah zugänglich zu machen, egal ob für den Inhalt eine Sonderregelung gilt oder nicht.

Kontaktieren Sie uns

Wir sind bemüht, diese Website jedem Internetnutzer barrierefrei zugänglich zu machen, unabhängig von seinen körperlichen, kognitiven, materiellen oder geografischen Voraussetzungen. Sollten Sie feststellen, dass eine Seite diesem Kriterium nicht entspricht, kontaktieren Sie uns bitte über unser Online-Formular.

Ombudsmann

Sollten Sie eine mangelhafte Barrierefreiheit feststellen, die Sie daran hindert, auf Inhalte oder Funktionen der Website zuzugreifen, diese an uns melden und von uns keine zeitnahe Antwort erhalten, so sind Sie berechtigt, eine Beschwerde einzureichen oder einen Antrag auf Befassung des Ombudsmanns zu stellen. Es stehen Ihnen dafür mehrere Mittel zur Wahl:

Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07

Stand : 12 November 2022